Hier erhalten Sie Antworten zu häufig gestellte Fragen. Sollten Ihre Frage hier nicht angeführt sein, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Was muss ich zu einer Shiatsu-Behandlung mitnehmen?
Bequeme Kleidung mit maximaler Bewegungsfreiheit. Frische Socken, evtl. Wollsocken bei Neigung
zu kalten Füßen, evtl. Weste oder warmer
Pulli
Bekommt man von der GKK einen Teil der Kosten ersetzt?
Leider nicht! Jedoch gibt es für Selbstständige, die bei der
SVA versichert sind, den „Gesundheitshunderter“ – den kann man für Shiatsu
einsetzen. Auch andere Versicherungsträger z.b. für Gemeindebedienstete und Lehrer bezahlt
diese Krankenkasse bis zu
€
350,--/Jahr für Massagen oder eben auch
Shiatsu. – Hierfür bekommen Sie von mir eine Rechnung ausgestellt.
Gibt es Nebenwirkungen nach einer Shiatsu-Behandlung?
Es gibt tatsächlich Reaktionen, die mit einer
Shiatsu-Behandlung in Verbindung gebracht werden können. – Meistens tauchen sie
am nächsten Tag auf und verschwinden wieder ganz von alleine. – Der Zustand
danach wird in der Regel deutlich besser als vor der Behandlung beurteilt. Bei
Auftreten von Reaktionen, die Sie beunruhigen, bitte ich um sofortige
Information.
Soll ich eine evtl. Medikamenteneinnahme vor einer
Shiatsu-Behandlung erwähnen?
Ich würde auf jeden Fall um Informationen bzgl. früheren
Krankheiten und Medikamenten bitten.
Shiatsu beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Sie lassen sich berühren – und alles Erzählte und Erfahrene bleibt in
diesem Raum und unterliegt der Schweigepflicht.
Soll ich den Praktiker über eine vermutete oder bestätigte
Schwangerschaft informieren?
Beim Shiatsu gibt es wenige Punkte, die man während der
Schwangerschaft nicht behandelt, da sie eine lösende Wirkung haben.
Am Ende der Schwangerschaft sind diese Punkte jedoch sehr hilfreich, die
Geburt einzuleiten.