FAQ - Shiatsu - Martina Rathmayr

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Hier erhalten Sie Antworten zu häufig gestellte Fragen. Sollten Ihre Frage hier nicht angeführt sein, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.


Was muss ich zu einer Shiatsu-Behandlung mitnehmen?
Bequeme Kleidung mit maximaler Bewegungsfreiheit. Frische Socken, evtl. Wollsocken bei Neigung zu kalten Füßen, evtl. Weste oder warmer Pulli
 
Bekommt man von der GKK einen Teil der Kosten ersetzt?
Leider nicht! Jedoch gibt es für Selbstständige, die bei der SVA versichert sind, den „Gesundheitshunderter“ – den kann man für Shiatsu einsetzen. Auch andere Versicherungsträger z.b. für Gemeindebedienstete und Lehrer bezahlt diese Krankenkasse bis zu
€ 350,--/Jahr für Massagen oder eben auch Shiatsu. – Hierfür bekommen Sie von mir eine Rechnung ausgestellt.
 
Gibt es Nebenwirkungen nach einer Shiatsu-Behandlung?
Es gibt tatsächlich Reaktionen, die mit einer Shiatsu-Behandlung in Verbindung gebracht werden können. – Meistens tauchen sie am nächsten Tag auf und verschwinden wieder ganz von alleine. – Der Zustand danach wird in der Regel deutlich besser als vor der Behandlung beurteilt. Bei Auftreten von Reaktionen, die Sie beunruhigen, bitte ich um sofortige Information.
 
Soll ich eine evtl. Medikamenteneinnahme vor einer Shiatsu-Behandlung erwähnen?
Ich würde auf jeden Fall um Informationen bzgl. früheren Krankheiten und Medikamenten bitten.
 
Shiatsu beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Sie lassen sich berühren – und alles Erzählte und Erfahrene bleibt in diesem Raum und unterliegt der Schweigepflicht.
 
Soll ich den Praktiker über eine vermutete oder bestätigte Schwangerschaft informieren?
Beim Shiatsu gibt es wenige Punkte, die man während der Schwangerschaft nicht behandelt, da sie eine lösende Wirkung haben.
Am Ende der Schwangerschaft sind diese Punkte jedoch sehr hilfreich, die Geburt einzuleiten. 
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